Mietverwaltung für Wohnungen und Gewerbeverwaltung oder Grundstücksverwaltung
Bei der Mietverwaltung handelt es sich um eine Hausverwaltung für Miethäuser. Der Hausverwalter übernimmt unter anderem die Vermietung und sorgt für einen regelmäßigen Zahlungseingang. Der Hausverwalter erledigt den gesamten Schriftverkehr mit den Mietern. Einen gesetzlichen Aufgabenkatalog für die Verwaltung von Mietobjekten gibt es nicht. Wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot, ausgerichtet auf Ihre Bedürfnisse. Zu unserem Leistungsumfang gehören unter anderem:
- Wahrnehmung der Rechte des Auftraggebers gegenüber allen Behörden, Hypotheken- und Darlehensgläubigern, Lieferanten, Handwerkern sowie Mietern und Pächtern
- Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
- Vereinnahmung des gesamten Mietinkassos
- Erstellung der Betriebs- und Heizkostenabrechnungen
- Durchführung aller zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung erforderlichen Maßnahmen
- Laufende Überwachung des baulichen Zustandes und Vergabe notwendiger Reparaturmaßnahmen
- Abschluss von Wartungs- und Dienstleistungsverträgen