Begutachtung der tatsächlichen Wohnfläche
Das die Unterschreitung oder Überschreitung der vertraglich vereinbarten Mietfläche einen Mangel der Mieträume darstellt, bestätigte unter anderem das Oberlandesgericht Düsseldorf im November 2013. ABER: Eine solche Flächenabweichung muss der Mieter beweisen. Haben Sie Zweifel daran, dass Ihre Wohn-/ oder Nutzfläche richtig berechnet wurde, dann nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.
Eine Korrektur kann vom Mieter sowie vom Vermieter verlangt werden.
Wir vermessen Ihre Wohnung oder Ihre Gewerbeeinheit und erstellen Ihnen eine genaue Wohnflächenberechnung über die tatsächliche Größe Ihrer Wohnung oder Gewerbeeinheit.
Welche Arten der Wohnflächenberechnung anzuwenden ist, hängt vom Einzelfall ab. Nach Berechnung Ihrer Wohn-/ oder Nutzfläche erhalten Sie von uns ein ein unabhängiges Gutachten.
Weiterhin informieren wir Sie bei Auftragserteilung über aktuelle Rechtssprechungen zum Thema Wohnfläche.
Die Wertermittlung der Immobilie sollte der tatsächlichen Größen entsprechen, so das dies im Interesse des Mieter und Vermieter ist.