Betriebskostenabrechnung / Heizkostenabrechnung / Wohngeldabrechnung für Eigentümer erstellen

 Für den/die Eigentümer die Abrechnung erstellen und das ohne versteckte Kosten

Unsere Abrechnung zum Festpreis ohne Folgekosten!

Und das zu günstigen und fairen Preisen,

für den Eigentümer und den Mieter. Diese Aufgabe erledigen wir für alle Hauseigentümer die in  Deutschland eine Immobilie besitzen. 

Die Betriebskosten sind inzwischen zur 2. Miete geworden, weil diese Kosten extrem schnell gestiegen sind.

Hinweis:
Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten (BGB §556)

Sollte der Vermieter keine Abrechnung erstellen, so hat der Mieter einen Anspruch die vorausgezahlten Nebenkosten zurück zu verlangen.

Wir erstellen Ihnen gern persönlich ein Angebot zur Ihrer Immobilie.

Dazu benötigen wir folgende Angabenvon Ihnen:

  1. Wie viele Nutzer (Gewerbe bzw. Wohnungen) vorhanden sind
  2. Betriebskostenabrechnung mit oder ohne Heizkostenabrechnung
  3. Adresse inkl. Telefonnummer des Eigentümer
  4. Adresse der Liegenschaft bzw. des Objektes

Wie kommen die Unterlagen zu uns?

Sie können zum Beispiel uns die original Unterlagen per Post zusenden. Wir suchen uns alle wichtigen
Informationen aus den Unterlagen raus. Sie erhalten dann Ihre Unterlagen mit der Abrechnung
wieder zurück. Somit können auch keine wichtigen Daten verloren gehen.

Bei Abrechnungen treten meistens folgende Fragen z. B. auf:

  • Wer trägt welche Kosten?
  • Welche Kosten sind auf den Mieter umleg bar?
  • Was ist mit nachträglichen Nebenkosten, die in Rechnung gestellt werden (rückwirkende Bescheide z. B. Grundsteuer)?
  • Wer prüft die Rechnungen der Betriebskosten?
  • Welcher Verteilungsschlüssel ist anwendbar bzw. vorgeschrieben?
  • Was ist, wenn Mieter und Gewerbetreibende in einem Objekt sind?
  • Welche BGH-Urteile gibt es über Betriebskostenabrechnungen?
  • Wie ist die rechtliche Grundlage?
  • Was ist, wenn der Vermieter in den vergangenen Jahren keine Abrechnung erstellt hat?
  • Was ist bei der neuen Heizkostenverordnung zu beachten?
  • Was sind sonstige Betriebskosten?
  • Welche Gesetze müssen verwendet werden, damit die Abrechnung richtig erstellt wurde?

Alle diese Fragen beantworten wir Ihnen gern, wenn wir für Sie die Betriebskostenabrechnung erstellen dürfen.

Der Auftraggeber erhält vom Auftragnehmer folgende Ausfertigungen:

  1. Betriebskostenabrechnung für den Mieter
  2. Betriebskostenabrechnung vom Mieter als Kopie
  3. Einnahmeüberschussabrechnung für das Finanzamt
  4. Aufstellung der Dienstleistung nach § 35a EStG 


Sprechen Sie bitte mit uns, wir übernehmen diese Aufgabe gern. Auf Grund unserer Ausbildung haben Sie eine hohe Rechtsicherheit.
Sie können uns Fragen stellen unter folgender  Email: 

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!   

Welchen Vorteil haben Sie als Eigentümer davon?

Keine Personalkosten bzw. verringerter Kostenaufwand. 

Sie müssen sich mit der Abrechnung nicht mehr ärgern oder auseinandersetzen, weil sich die Mieter direkt an uns wenden.

Diese Erstellung von Betriebskosten kann unter bestimmen Vorrausetzungen auf den Mieter umgelegt werden. 

Wir würden uns über einen Auftrag von Ihnen sehr freuen.

Ihre Hausverwaltung Sommer

Anschrift

Hausverwaltung Sommer
Inh. René Sommer
Altmarkt 31
09337 Hohenstein-Ernstthal
Tel.-Nr.: 03723 / 62 95 36

Email: kontakt@hausverwaltung-sommer.de

Unsere Öffnungszeiten:

Mo. geschlossen
Di.  9:00 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 17:30 Uhr
Mi.  9:00 bis 12:00 Uhr
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